Leistungen während der Planungsphase
Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plans) gemäß § 2, Abs.3, BaustellV,Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk gemäß § 3, Abs.3, Baustellenverordnung.
Die genaue Festlegung von Aufgaben- bzw. Leistungspflichten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ist in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ersichtlich.
Meine SiGeKo-Leistungen beziehen folgende Bausparten mit ein:
HochbauStraßen- und Tiefbau SpezialtiefbauTunnelbauBergbauAnlagenbauAusbau