Ingenieurdienstleistungen
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Leistungen während der Planungsphase

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plans) gemäß § 2, Abs.3, BaustellV,
  • Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk gemäß § 3, Abs.3, Baustellenverordnung.

  • Die genaue Festlegung von Aufgaben- bzw. Leistungspflichten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ist in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ersichtlich.

    Meine SiGeKo-Leistungen beziehen folgende Bausparten mit ein:

  • Hochbau
  • Straßen- und Tiefbau
  • Spezialtiefbau
  • Tunnelbau
  • Bergbau
  • Anlagenbau
  • Ausbau